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Produkte zum Begriff Mietkaution:


  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 119.00 € | Versand*: 0 €
  • Der RechtsBerater für Vermieter | Ratgeber Vermieter | Handbuch Vermieter
    Der RechtsBerater für Vermieter | Ratgeber Vermieter | Handbuch Vermieter

    Mit dem RechtsBerater für Vermieter schützen Sie Ihr Eigentum mit wenig Aufwand. Sie sichern sich Ihre Ansprüche gegen alle, mit denen Sie als Vermieter zu tun haben: Mieter, Handwerker und Behörden.

    Preis: 49.80 € | Versand*: 3.95 €
  • Sportradar ***SpeedTrac*** - zur Miete
    Sportradar ***SpeedTrac*** - zur Miete

    Dieses einfache Geschwindigkeitsmeßgerät kann im Training problemlos eingesetzt werden. Der Mietpreis gilt für 1 Wochenende = Freitag bis Sonntag (Bitte geben Sie am Ende des Bestellvorgangs das gewünschte Wochenende im Nachrichtenfeld an!) Wird das Gerät abgeholt und zurück gebracht weil Sie in der Nähe sind sparen wir uns die Rücksendekosten und Sie bekommen das Gerät günstigerUnser meist verkauftes Radarmessgerät.Ideal für das Training, fürVeranstaltungen oder just for fun.Das Speed Trac ist ideal zurergänzenden Geschwindigkeits-Messung! Wer hat den schnellsten Aufschlag, werden kräftigsten Torschuss? Der garantierte Spaß auf jeder Sport- undSpielveranstaltung.

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  • 1/2 Miete (DVD)
    1/2 Miete (DVD)

    Peter lebt vom Hacken fremder Computer und dem Verkauf geheimer Firmendaten. Bis er eines Morgens seine Freundin tot in der Badewanne findet. Er flieht und lässt alles zurück. Der Zufall führt ihn...

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  • Kann Mietkaution mit Miete verrechnet werden?

    Kann Mietkaution mit Miete verrechnet werden? Nein, die Mietkaution dient als Sicherheit für den Vermieter und darf nicht einfach mit der Miete verrechnet werden. Sie soll im Falle von Schäden oder ausstehenden Mietzahlungen verwendet werden. Die Miete muss separat und pünktlich gezahlt werden, unabhängig von der Mietkaution. Eine Verrechnung beider Beträge wäre rechtlich nicht zulässig und könnte zu Problemen zwischen Mieter und Vermieter führen. Es ist wichtig, die Mietkaution als separate finanzielle Absicherung zu betrachten.

  • Wie lange darf Vermieter Mietkaution einbehalten?

    Wie lange darf Vermieter Mietkaution einbehalten? Die gesetzliche Regelung besagt, dass der Vermieter die Mietkaution bis zum Ende des Mietverhältnisses einbehalten darf. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution jedoch innerhalb von sechs Monaten zurückzahlen. Eventuelle Forderungen des Vermieters gegen den Mieter können mit der Kaution verrechnet werden. Es ist wichtig, dass der Vermieter dem Mieter eine detaillierte Aufstellung über eventuelle Abzüge macht. Falls der Vermieter die Kaution nicht innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzahlt, kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten.

  • Welche Rechte hat ein Mieter, wenn der Vermieter die Mietkaution einbehalten möchte?

    Ein Vermieter kann die Mietkaution nur unter bestimmten Bedingungen einbehalten, z.B. bei offenen Forderungen oder Schäden in der Wohnung. Der Mieter hat das Recht, eine detaillierte Aufstellung der Gründe für die Einbehaltung zu verlangen. Wenn der Vermieter die Kaution zu Unrecht einbehält, kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten, um sein Geld zurückzuerhalten.

  • Wann gibt der Vermieter die Mietkaution zurück?

    Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. In der Regel beträgt diese Frist drei bis sechs Monate. Der Vermieter kann jedoch einen Teil der Kaution einbehalten, um eventuelle offene Forderungen oder Schäden zu begleichen.

Ähnliche Suchbegriffe für Mietkaution:


  • Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
    Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!

    Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.

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  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

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  • Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Miete in Zeiten von Corona
    Miete in Zeiten von Corona

    Miete in Zeiten von Corona , Zum Werk Die Corona-Krise tangiert alle Bereiche des Lebens. Auch die Miete ist in ihren mannigfaltigen Erscheinungsformen - Wohnraummiete, Gewerberaummiete, Leasing - betroffen. In Teilbereichen hat der Gesetzgeber neue Regelungen geschaffen, zB Art. 240 §§ 2 und 7 EGBGB. Für andere Aspekte wie die Gewährleistung, Vertragsgestaltung, öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche oder steuerliche Vorgehensweisen müssen Lösungen mit den gegebenen Instrumentarien des Rechts gefunden werden. Das vorliegende Werk greift insbesondere die für die Beratung relevanten Fragestellungen auf, stellt sie unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung sowie Literatur dar und erarbeitet Lösungsvorschläge. Hiermit hat es aber nicht sein Bewenden. Auch für die Aufarbeitung durch die Pandemie eingetretener Folgen sowie zu künftigen Vertragsgestaltungen erhält der Leser umfassende Informationen und Ratschläge. Sonderbereiche, wie z.B. das vermietete Wohnungseigentum und die Zwangsvollstreckung, ergänzen den Band. Im Einzelnen: Allgemeine Fragen vom Vertragsschluss bis zur Rückgabe § 2 Art. 240 § 2 EGBGB Gewährleistung Auswirkungen besonderer Vertragsgestaltungen im Gewerberaum Wohnungseigentum Leasing Wegfall der Geschäftsgrundlage Staatshaftung AGB-Recht Zwangsvollstreckung Steuern Betriebsunterbrechungsversicherung Vorteile auf einen Blick alle Fragen zum Mietrecht in Zeiten von Corona in einem Band Darstellung der sich aus Art. 240 § 7 EGBGB ergebenden Folgen auf Verträge in der Corona-Krise ausführlicher Abschnitt zur Zwangsvollstreckung Zur Neuauflage Mit Art. 240 § 7 EGBGB zur Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen hat der Gesetzgeber im Dezember 2020 eine gesetzliche Grundlage zur Anpassung von Mietverträgen getroffen. Die schwierige Frage der Anpassung im Detail wird die Praxis und Rechtsprechung zu beantworten haben. In der Darstellung dieser Aspekte liegt ein Schwerpunkt der Neuauflage.   Prozessual findet sich in § 44 EGZPO ein Beschleunigungsgebot für Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind, wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Zahlreiche praxisrelevante Aspekte wie zB Betriebsunterbrechungsversicherungen Mangelhaftigkeit von Räumen trotz Sollbeschaffenheit Gestaltungsmöglichkeiten und Pflichten bei gemeinschaftlich genutzten Flächen (zB Treppenhäuser) Generelle Schließung von Diskotheken. Zielgruppe Für Mieter und Vermieter, Richter, Rechtsanwälte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210511, Produktform: Kartoniert, Redaktion: Zehelein, Kai~Römermann, Volker, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: COVID-19; Gewerberaummiete; Infektionsschutzgesetz; Entschädigungsrecht; Staatshaftung, Fachschema: Mietrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Fachkategorie: Wohnraum- und Mietrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 237, Breite: 158, Höhe: 21, Gewicht: 576, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406760679, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 59.00 € | Versand*: 0 €
  • Was sind die üblichen Verfahren zur Abwicklung der Mietkaution zwischen Vermieter und Mieter?

    Die üblichen Verfahren zur Abwicklung der Mietkaution sind die Hinterlegung des Betrags auf einem Mietkautionskonto, die Übergabe einer Bürgschaftsurkunde oder die Barzahlung der Kaution. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution abzüglich eventueller Forderungen des Vermieters zurückgezahlt. Falls es zu Streitigkeiten kommt, kann ein Schlichtungsverfahren oder eine gerichtliche Klärung notwendig sein.

  • Was muss der Vermieter mit der Mietkaution machen?

    Was muss der Vermieter mit der Mietkaution machen? Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen, beispielsweise auf einem gesonderten Konto. Er darf die Kaution nicht für eigene Zwecke verwenden, sondern muss sie als Sicherheit für eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlungen während der Mietzeit aufbewahren. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution innerhalb einer bestimmten Frist zurückzahlen, abzüglich eventueller berechtigter Forderungen. Falls der Vermieter die Kaution nicht ordnungsgemäß behandelt, kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten.

  • "Was gilt es bei der Rückzahlung der Mietkaution zu beachten und welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter in Bezug auf die Mietkaution?"

    Bei der Rückzahlung der Mietkaution ist wichtig, dass der Vermieter die Kaution fristgerecht zurückzahlt, abzüglich eventueller Forderungen für Schäden oder ausstehende Mietzahlungen. Mieter haben das Recht auf eine vollständige und fristgerechte Rückzahlung der Kaution, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen. Vermieter sind verpflichtet, die Kaution auf einem separaten Konto zu hinterlegen und Mieter über den Verbleib der Kaution zu informieren.

  • Muss man nach der Mietkaution noch einmal Miete zahlen?

    Ja, die Mietkaution dient als Sicherheit für den Vermieter und deckt eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlungen ab. Sie ersetzt jedoch nicht die monatliche Mietzahlung, die weiterhin fällig ist.

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