Produkt zum Begriff Besichtigung:
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Miete
Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 119.00 € | Versand*: 0 € -
Nemeth, Peter: Praxistipps für die Wohnungssuche
Praxistipps für die Wohnungssuche , Der praktische Begleiter bei der Wohnungssuche Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, sieht sich einer Vielzahl offener Fragen gegenüber: Miete oder Eigentum, Alt- oder Neubau? Welche Angebote sind als unseriös einzustufen, was hingegen lohnt sich - und worauf sollte man bei der Besichtigung einer Immobilie unbedingt achten? Peter und Irene Nemeth teilen in diesem Ratgeber ihr umfassendes Know-how und bieten ein Nachschlagewerk für jede Situation rund um die Wohnungssuche. "Praxistipps für die Wohnungssuche" gibt einen umfassenden Überblick über alle relevanten Informationen - von rechtlichen Fragen bis hin zu Tipps für eine professionelle Besichtigung und Hinweisen für das Erkennen notwendiger Sanierungsmaßnahmen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 29.90 € | Versand*: 0 € -
Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 34.99 € | Versand*: 0 € -
Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.
Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
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Was darf Vermieter bei Besichtigung?
Was darf Vermieter bei Besichtigung? Vermieter dürfen die Mietwohnung besichtigen, um den Zustand zu überprüfen oder potenzielle Mieter zu zeigen. Sie müssen jedoch vorher einen Termin vereinbaren und die Zustimmung des aktuellen Mieters einholen. Während der Besichtigung dürfen Vermieter keine persönlichen Gegenstände durchsuchen oder ohne Erlaubnis Schränke öffnen. Mieter haben das Recht, die Anwesenheit des Vermieters während der Besichtigung zu verlangen.
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Was tun wenn Mieter Besichtigung verweigert?
Was tun, wenn ein Mieter die Besichtigung seiner Wohnung verweigert? Zunächst sollte man versuchen, das Gespräch mit dem Mieter zu suchen und die Gründe für die Verweigerung zu klären. Falls der Mieter weiterhin nicht kooperativ ist, kann man sich an den Vermieter oder gegebenenfalls an einen Anwalt wenden, um rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorschriften und die im Mietvertrag festgelegten Regelungen zu beachten. Letztendlich kann im schlimmsten Fall eine Kündigung des Mietverhältnisses in Betracht gezogen werden, wenn der Mieter weiterhin die Besichtigung verweigert.
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Ist der Mieter verpflichtet Nachmieter Besichtigung?
Ist der Mieter verpflichtet, potenzielle Nachmieter zur Besichtigung der Wohnung einzuladen? In der Regel ist der Mieter nicht verpflichtet, Nachmieter zur Besichtigung einzuladen. Es liegt im Ermessen des Mieters, ob er dies tun möchte. Allerdings kann es im eigenen Interesse des Mieters liegen, einen geeigneten Nachmieter zu finden, um mögliche Kosten für Leerstand zu vermeiden. Es ist ratsam, die genauen Regelungen im Mietvertrag oder mit dem Vermieter zu prüfen, um sicherzustellen, ob eine Besichtigung mit potenziellen Nachmietern erforderlich ist.
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Wie oft muss Mieter Besichtigung dulden?
Wie oft muss ein Mieter Besichtigungen dulden? Grundsätzlich muss ein Mieter Besichtigungen durch den Vermieter oder potenzielle Käufer dulden, sofern sie angemessen angekündigt werden. Es gibt jedoch keine festgelegte Anzahl an Besichtigungen, die ein Mieter dulden muss. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Besichtigungen nicht übermäßig häufig stattfinden und die Privatsphäre des Mieters respektiert wird. Im Zweifelsfall kann ein Mieter sich an seinen Mietvertrag oder an örtliche Gesetze und Bestimmungen halten, um seine Rechte zu kennen.
Ähnliche Suchbegriffe für Besichtigung:
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Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.
Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
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Sollten Mängel als Mieter bei Verkauf und Besichtigung einer Mietwohnung angesprochen oder verschwiegen werden?
Als Mieter ist es wichtig, Mängel bei Verkauf und Besichtigung einer Mietwohnung anzusprechen. Dies dient der Transparenz und Fairness gegenüber potenziellen Käufern oder neuen Mietern. Verschweigen von Mängeln kann zu rechtlichen Konsequenzen führen und das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien beeinträchtigen.
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Wie lange vorher muss Vermieter Besichtigung ankündigen?
Wie lange vorher muss Vermieter Besichtigung ankündigen? In der Regel muss ein Vermieter eine Besichtigung mindestens 24 Stunden im Voraus ankündigen. Dies gibt dem Mieter genügend Zeit, um sich auf die Besichtigung vorzubereiten und sicherzustellen, dass sie zu einem geeigneten Zeitpunkt stattfindet. Es ist wichtig, dass der Vermieter die Privatsphäre des Mieters respektiert und angemessen ankündigt, um Konflikte zu vermeiden. In einigen Fällen können auch spezifische Regelungen im Mietvertrag festgelegt sein, die die Ankündigungsfrist regeln.
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Was tun wenn Mieter keine Besichtigung zulässt?
Was tun, wenn Mieter keine Besichtigung zulassen? In einem solchen Fall ist es wichtig, die Rechte und Pflichten sowohl des Vermieters als auch des Mieters zu kennen. Zunächst sollte versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zu finden, indem man das Gespräch mit dem Mieter sucht und die Gründe für die Verweigerung der Besichtigung klärt. Falls dies nicht möglich ist, kann der Vermieter versuchen, eine Besichtigung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gerichtlich durchzusetzen. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu wählen.
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Wie kann ich am besten eine Besichtigung für ein Mietobjekt vereinbaren und worauf sollte ich bei der Besichtigung achten?
Am besten vereinbarst du eine Besichtigung telefonisch oder per E-Mail mit dem Vermieter oder Makler. Achte darauf, pünktlich zu erscheinen und alle relevanten Fragen zu stellen. Prüfe während der Besichtigung den Zustand der Wohnung, die Umgebung und die Vertragsbedingungen sorgfältig.
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