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Produkt zum Begriff Mindern:


  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: Steuerlast mit GWG mindern
    Geringwertige Wirtschaftsgüter: Steuerlast mit GWG mindern

    Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) genießen einen Sonderstatus im Steuerrecht. Aber was ist überhaupt ein GWG? Die wesentlichen Merkmale sind: Anschaffungskosten von maximal 1.000,– €, bewegliches Wirtschaftsgut, Zugehörigkeit zum Anlagevermögen und selbstständige Nutzbarkeit.

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  • Steuerlast mindern mit dem IAB: Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen
    Steuerlast mindern mit dem IAB: Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen

    Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein attraktives steuerliches Gestaltungsinstrument für kleinere Unternehmen!

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  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Nemeth, Peter: Praxistipps für die Wohnungssuche
    Nemeth, Peter: Praxistipps für die Wohnungssuche

    Praxistipps für die Wohnungssuche , Der praktische Begleiter bei der Wohnungssuche Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, sieht sich einer Vielzahl offener Fragen gegenüber: Miete oder Eigentum, Alt- oder Neubau? Welche Angebote sind als unseriös einzustufen, was hingegen lohnt sich - und worauf sollte man bei der Besichtigung einer Immobilie unbedingt achten? Peter und Irene Nemeth teilen in diesem Ratgeber ihr umfassendes Know-how und bieten ein Nachschlagewerk für jede Situation rund um die Wohnungssuche. "Praxistipps für die Wohnungssuche" gibt einen umfassenden Überblick über alle relevanten Informationen - von rechtlichen Fragen bis hin zu Tipps für eine professionelle Besichtigung und Hinweisen für das Erkennen notwendiger Sanierungsmaßnahmen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Wann darf der Mieter die Miete mindern?

    Der Mieter darf die Miete mindern, wenn die Mietsache Mängel aufweist, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Dies können beispielsweise Schimmel, Wasserschäden, Heizungsausfälle oder Lärmbelästigung sein. Die Minderung muss dem Vermieter schriftlich angezeigt werden und in angemessener Höhe erfolgen. Es ist wichtig, dass der Mieter die Mängel nicht selbst verursacht hat und dem Vermieter ausreichend Zeit gegeben wurde, die Mängel zu beseitigen. In schwerwiegenden Fällen kann der Mieter auch fristlos kündigen und Schadensersatzansprüche geltend machen.

  • Darf ich meine Miete mindern?

    Ob du deine Miete mindern darfst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel ist eine Mietminderung möglich, wenn es Mängel in der Wohnung gibt, die den Wohnwert erheblich beeinträchtigen. Du solltest jedoch zunächst den Vermieter über die Mängel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Behebung setzen, bevor du die Miete minderst. Es ist ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen.

  • Kann man rückwirkend die Miete mindern?

    Kann man rückwirkend die Miete mindern? Die Möglichkeit, die Miete rückwirkend zu mindern, hängt von den jeweiligen Gesetzen und Vertragsbedingungen ab. In einigen Fällen kann eine Mietminderung rückwirkend erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist jedoch ratsam, sich vor einer rückwirkenden Mietminderung rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden. In jedem Fall sollte man sich frühzeitig mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um Probleme zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

  • Wie kann ich die Miete mindern?

    Um die Miete zu mindern, könntest du zunächst versuchen, mit deinem Vermieter zu verhandeln und eine geringere Miete auszuhandeln. Du könntest auch prüfen, ob es in deiner Region Mietpreisbremsen oder Mietspiegel gibt, die dir helfen könnten, eine angemessene Miete zu ermitteln. Eine weitere Möglichkeit wäre, staatliche Unterstützung wie Wohngeld oder Sozialhilfe zu beantragen, um die Mietkosten zu reduzieren. Zudem könntest du überlegen, ob du in eine günstigere Wohnung umziehen möchtest, um langfristig deine Mietkosten zu senken.

Ähnliche Suchbegriffe für Mindern:


  • Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

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    WISO Vermieter 2022

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  • WISO Vermieter 2023
    WISO Vermieter 2023

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  • Wie lange kann ich die Miete mindern?

    Die Miete kann in der Regel nur für die Dauer eines konkreten Mangels gemindert werden, der die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt. Dies kann beispielsweise bei Schimmelbildung, Wasserschäden oder Lärmbelästigung der Fall sein. Sobald der Mangel behoben ist, endet auch das Recht auf Mietminderung. Es ist wichtig, den Vermieter über den Mangel zu informieren und ihm eine angemessene Frist zur Behebung zu setzen, bevor man die Miete mindert. Die genaue Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Mangels ab und sollte im Zweifelsfall mit einem Rechtsanwalt oder Mieterschutzbund abgestimmt werden.

  • Kann ich die Miete mindern bei Schimmel?

    Ja, als Mieter hast du das Recht, die Miete zu mindern, wenn in deiner Wohnung Schimmel auftritt. Schimmel kann ein Gesundheitsrisiko darstellen und die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. Bevor du jedoch die Miete minderst, solltest du deinem Vermieter schriftlich über das Problem informieren und ihm die Möglichkeit geben, den Schimmel zu beseitigen. Wenn der Vermieter nicht reagiert oder die Probleme nicht angemessen behebt, kannst du die Miete unter Umständen reduzieren. Es ist jedoch ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass du im Rahmen des Gesetzes handelst.

  • Wie lange kann man rückwirkend Miete mindern?

    Die Frist für eine rückwirkende Mietminderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Mangels und der Reaktion des Vermieters. Grundsätzlich sollte eine Mietminderung so früh wie möglich angezeigt werden, sobald der Mangel bekannt ist. In der Regel kann man bis zu sechs Monate rückwirkend die Miete mindern, jedoch ist es ratsam, dies zeitnah zu tun, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Es ist wichtig, dass der Mangel dokumentiert wird und dass der Vermieter über den Mangel informiert wird, bevor man eigenmächtig die Miete kürzt. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass man seine Rechte als Mieter korrekt wahrnimmt.

  • Wie viel darf ich die Miete mindern?

    Die Miete darf gemindert werden, wenn die Mietsache Mängel aufweist, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Schwere des Mangels und kann je nach Einzelfall variieren. Es ist ratsam, den Vermieter über die Mängel schriftlich zu informieren und ihm eine angemessene Frist zur Behebung zu setzen. Falls der Vermieter nicht reagiert, kann die Miete unter Vorbehalt gekürzt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor einer Mietminderung rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

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