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Produkt zum Begriff Warmmiete:


  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 119.00 € | Versand*: 0 €
  • Nemeth, Peter: Praxistipps für die Wohnungssuche
    Nemeth, Peter: Praxistipps für die Wohnungssuche

    Praxistipps für die Wohnungssuche , Der praktische Begleiter bei der Wohnungssuche Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, sieht sich einer Vielzahl offener Fragen gegenüber: Miete oder Eigentum, Alt- oder Neubau? Welche Angebote sind als unseriös einzustufen, was hingegen lohnt sich - und worauf sollte man bei der Besichtigung einer Immobilie unbedingt achten? Peter und Irene Nemeth teilen in diesem Ratgeber ihr umfassendes Know-how und bieten ein Nachschlagewerk für jede Situation rund um die Wohnungssuche. "Praxistipps für die Wohnungssuche" gibt einen umfassenden Überblick über alle relevanten Informationen - von rechtlichen Fragen bis hin zu Tipps für eine professionelle Besichtigung und Hinweisen für das Erkennen notwendiger Sanierungsmaßnahmen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 29.90 € | Versand*: 0 €
  • Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

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  • Kann mein Vermieter die Warmmiete erhöhen?

    Ja, dein Vermieter kann die Warmmiete erhöhen, allerdings muss er dabei bestimmte rechtliche Vorgaben einhalten. Eine Erhöhung der Warmmiete kann beispielsweise durch gestiegene Betriebskosten oder Modernisierungsmaßnahmen begründet sein. Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich ankündigen und eine Begründung sowie eine Frist für die Zustimmung des Mieters angeben.

  • Warum unterscheidet sich die Warmmiete bei der Wohnungssuche so sehr?

    Die Warmmiete kann bei der Wohnungssuche stark variieren, da sie nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Müllentsorgung beinhaltet. Die Höhe der Nebenkosten kann je nach Standort, Größe der Wohnung und energetischer Effizienz des Gebäudes unterschiedlich sein. Zusätzlich können auch individuelle Faktoren wie die Anzahl der Bewohner und der persönliche Verbrauch Einfluss auf die Warmmiete haben.

  • Ist Warmmiete Gesamtmiete?

    Ist Warmmiete Gesamtmiete? Die Warmmiete beinhaltet in der Regel die Kaltmiete sowie die Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr und eventuell auch Strom. Die Gesamtmiete hingegen kann auch zusätzliche Kosten wie beispielsweise die Kosten für einen Stellplatz oder die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen beinhalten. Es ist also nicht immer gleichzusetzen, aber in vielen Fällen wird die Warmmiete als Gesamtmiete betrachtet. Es ist wichtig, die genauen Bestandteile der Miete im Mietvertrag zu prüfen, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich hängt es von den individuellen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter ab.

  • Wie hoch ist die Warmmiete für eine 52m² große 2-Zimmer-Mietwohnung?

    Die Höhe der Warmmiete für eine 52m² große 2-Zimmer-Mietwohnung kann stark variieren, abhängig von Standort, Ausstattung und anderen Faktoren. Im Durchschnitt könnte die Warmmiete jedoch zwischen 600 und 900 Euro pro Monat liegen. Es ist ratsam, lokale Immobilienanzeigen oder Immobilienportale zu überprüfen, um genaue Informationen zu erhalten.

Ähnliche Suchbegriffe für Warmmiete:


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    WISO Vermieter 2022

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    WISO Vermieter 2023

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    WISO Vermieter 2024

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  • Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
    Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!

    Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.

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  • Muss man Warmmiete bezahlen?

    Ja, bei einer Warmmiete sind die Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Müllgebühren bereits in der Miete enthalten. Man muss also nur eine Gesamtsumme bezahlen, ohne zusätzlich Nebenkostenabrechnungen zu erhalten.

  • Ist Bruttomiete gleich Warmmiete?

    Ist Bruttomiete gleich Warmmiete? Nein, Bruttomiete und Warmmiete sind nicht dasselbe. Die Bruttomiete beinhaltet die Kaltmiete sowie die Nebenkosten wie z.B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Hausmeisterdienste. Die Warmmiete hingegen beinhaltet zusätzlich zur Bruttomiete auch die Kosten für Strom und gegebenenfalls weitere Betriebskosten. Es ist wichtig, bei der Wohnungssuche genau zu prüfen, welche Kosten in der Miete enthalten sind, um Überraschungen zu vermeiden. In manchen Fällen kann die Warmmiete auch günstiger sein als die Bruttomiete, wenn z.B. die Heizkosten sehr niedrig sind.

  • Was bedeutet Warmmiete Strom?

    Warmmiete bezieht sich auf die Gesamtmiete, die ein Mieter für eine Wohnung zahlt, einschließlich der Kosten für Heizung, Wasser und gegebenenfalls auch Strom. Im Gegensatz zur Kaltmiete, die nur die Grundmiete für die Wohnung selbst umfasst, beinhaltet die Warmmiete also auch die Nebenkosten. Stromkosten können in manchen Fällen ebenfalls in der Warmmiete enthalten sein, wenn der Vermieter eine Pauschale für Strom anbietet. In anderen Fällen muss der Mieter den Strom jedoch separat bezahlen. Insgesamt bedeutet Warmmiete Strom also, dass die Kosten für Strom bereits in der Gesamtmiete enthalten sind.

  • Ist die Warmmiete konstant?

    Die Warmmiete kann je nach Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter variieren. In der Regel bleibt die Warmmiete jedoch über einen bestimmten Zeitraum konstant, es sei denn, es gibt Änderungen in den Betriebskosten oder anderen Faktoren, die die Miete beeinflussen können. Mieter sollten jedoch immer ihre Mietverträge überprüfen, um sicherzustellen, dass sie über eventuelle Änderungen informiert sind.

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