Produkt zum Begriff Mieterhöhung:
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Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Miete
Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Nemeth, Peter: Praxistipps für die Wohnungssuche
Praxistipps für die Wohnungssuche , Der praktische Begleiter bei der Wohnungssuche Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, sieht sich einer Vielzahl offener Fragen gegenüber: Miete oder Eigentum, Alt- oder Neubau? Welche Angebote sind als unseriös einzustufen, was hingegen lohnt sich - und worauf sollte man bei der Besichtigung einer Immobilie unbedingt achten? Peter und Irene Nemeth teilen in diesem Ratgeber ihr umfassendes Know-how und bieten ein Nachschlagewerk für jede Situation rund um die Wohnungssuche. "Praxistipps für die Wohnungssuche" gibt einen umfassenden Überblick über alle relevanten Informationen - von rechtlichen Fragen bis hin zu Tipps für eine professionelle Besichtigung und Hinweisen für das Erkennen notwendiger Sanierungsmaßnahmen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.
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Kann Vermieter Mieterhöhung einklagen?
Kann Vermieter Mieterhöhung einklagen? Ja, ein Vermieter kann unter bestimmten Umständen eine Mieterhöhung einklagen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Mieter einer angemessenen Mieterhöhung nicht zustimmt und der Vermieter dies gerichtlich durchsetzen möchte. Der Vermieter muss jedoch nachweisen, dass die Mieterhöhung gerechtfertigt ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Es ist ratsam, dass Vermieter und Mieter zunächst versuchen, eine Einigung außergerichtlich zu erzielen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Letztendlich entscheidet das Gericht über die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhungsklage.
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Wie kann eine Mieterhöhung im Mietvertrag festgelegt werden?
Eine Mieterhöhung kann im Mietvertrag durch eine entsprechende Klausel vereinbart werden. Dabei müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden, wie beispielsweise die Kappungsgrenze und die Ankündigungsfrist. Zudem muss die Mieterhöhung angemessen und gerechtfertigt sein.
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Wie lange kann ein Vermieter die Miete erhöhen? Gibt es eine maximale Höhe der Mieterhöhung?
Ein Vermieter kann die Miete in der Regel alle 15 Monate erhöhen, sofern die letzte Mieterhöhung mindestens 12 Monate zurückliegt. Die maximale Höhe der Mieterhöhung ist gesetzlich festgelegt und beträgt in der Regel 20% innerhalb von drei Jahren. Ausnahmen können bei Modernisierungsmaßnahmen oder bei Mietspiegelanpassungen gelten.
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Wie kann ein Vermieter eine rechtmäßige Mieterhöhung durchsetzen? Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung?
Ein Vermieter kann eine rechtmäßige Mieterhöhung durchsetzen, indem er dem Mieter eine schriftliche Ankündigung mit Begründung und Frist zukommen lässt. Die Mieterhöhung muss innerhalb der gesetzlichen Fristen und unter Berücksichtigung der örtlichen Vergleichsmiete erfolgen. Der Mieter hat das Recht, die Mieterhöhung zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
Ähnliche Suchbegriffe für Mieterhöhung:
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Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.
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Wie schreibt man an dem Mieter eine Mieterhöhung?
Um an den Mieter eine Mieterhöhung zu schreiben, sollte man zunächst höflich und respektvoll formulieren. Man sollte klar und deutlich den Grund für die Mieterhöhung angeben, sei es aufgrund von gestiegenen Betriebskosten oder Marktbedingungen. Es ist wichtig, die genaue Höhe der Mieterhöhung anzugeben und den Zeitpunkt, ab dem sie wirksam wird. Zudem sollte man dem Mieter die Möglichkeit geben, innerhalb einer angemessenen Frist zu reagieren oder gegebenenfalls zu verhandeln. Es ist ratsam, die Mieterhöhung schriftlich per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Erhalt zu haben.
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Wie funktioniert eine Mieterhöhung für Mieter und Untermieter?
Eine Mieterhöhung für Mieter und Untermieter erfolgt in der Regel durch den Vermieter. Der Vermieter muss dabei bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten, wie beispielsweise die Einhaltung der Kündigungsfrist und die Angabe von Gründen für die Mieterhöhung. Der Mieter oder Untermieter hat das Recht, die Mieterhöhung zu akzeptieren oder dagegen Widerspruch einzulegen.
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1. Unter welchen Voraussetzungen ist es einem Vermieter erlaubt, eine Mieterhöhung durchzuführen? 2. Welche rechtlichen Schritte kann ein Mieter unternehmen, um eine unangemessene Mieterhöhung anzufechten?
1. Ein Vermieter darf die Miete erhöhen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist oder wenn die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten wird. Zudem muss eine angemessene Frist eingehalten werden. 2. Ein Mieter kann eine unangemessene Mieterhöhung durch eine Mieterhöhungsklage vor dem zuständigen Gericht anfechten. Zudem kann er sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden, um rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen und Beweise zu sammeln, um den Fall zu unterstützen.
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"Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Vermieter eine Mieterhöhung durchsetzen kann?" "Was können Mieter unternehmen, wenn sie mit einer unangemessenen Mieterhöhung konfrontiert werden?"
Damit ein Vermieter eine Mieterhöhung durchsetzen kann, müssen gesetzliche Voraussetzungen wie eine wirksame Begründung, Einhaltung der Kappungsgrenze und Einhaltung der gesetzlichen Fristen erfüllt sein. Mieter können bei einer unangemessenen Mieterhöhung Widerspruch einlegen, die Mieterhöhung prüfen lassen und gegebenenfalls vor Gericht ziehen, um die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung überprüfen zu lassen. Es ist ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu wählen.
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