Produkt zum Begriff Vertragslaufzeit:
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Miete
Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 119.00 € | Versand*: 0 € -
Nemeth, Peter: Praxistipps für die Wohnungssuche
Praxistipps für die Wohnungssuche , Der praktische Begleiter bei der Wohnungssuche Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, sieht sich einer Vielzahl offener Fragen gegenüber: Miete oder Eigentum, Alt- oder Neubau? Welche Angebote sind als unseriös einzustufen, was hingegen lohnt sich - und worauf sollte man bei der Besichtigung einer Immobilie unbedingt achten? Peter und Irene Nemeth teilen in diesem Ratgeber ihr umfassendes Know-how und bieten ein Nachschlagewerk für jede Situation rund um die Wohnungssuche. "Praxistipps für die Wohnungssuche" gibt einen umfassenden Überblick über alle relevanten Informationen - von rechtlichen Fragen bis hin zu Tipps für eine professionelle Besichtigung und Hinweisen für das Erkennen notwendiger Sanierungsmaßnahmen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 29.90 € | Versand*: 0 € -
Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 34.99 € | Versand*: 0 € -
Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.
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Wie lange dauert üblicherweise die Vertragslaufzeit bei einem Mietvertrag?
Die Vertragslaufzeit bei einem Mietvertrag beträgt in der Regel 1 Jahr. Es ist jedoch auch möglich, dass der Vertrag eine Laufzeit von 2 oder 3 Jahren hat. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit kann der Vertrag in der Regel mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
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Wie lange dauert in der Regel die Vertragslaufzeit bei einem Mietvertrag?
Die Vertragslaufzeit bei einem Mietvertrag beträgt in der Regel 1 Jahr. Es gibt jedoch auch Verträge mit einer Laufzeit von 2 oder 3 Jahren. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit kann der Vertrag in der Regel mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
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Wie lange dauert in der Regel die Vertragslaufzeit bei einem standardmäßigen Mietvertrag? Gibt es auch die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit individuell anzupassen?
Die Vertragslaufzeit bei einem standardmäßigen Mietvertrag beträgt in der Regel 1 Jahr. Es ist möglich, die Vertragslaufzeit individuell anzupassen, indem man mit dem Vermieter eine kürzere oder längere Laufzeit vereinbart. Manche Vermieter bieten auch flexible Laufzeiten an, die monatlich kündbar sind.
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Wie lange dauert in der Regel die Vertragslaufzeit bei einem typischen Mietvertrag? Gibt es bestimmte Klauseln, die die Vertragslaufzeit beeinflussen können?
Die Vertragslaufzeit bei einem typischen Mietvertrag beträgt in der Regel 1 Jahr. Es gibt jedoch auch Mietverträge mit einer Laufzeit von 2 oder 3 Jahren. Bestimmte Klauseln, wie beispielsweise eine Option zur Verlängerung oder eine Kündigungsfrist, können die Vertragslaufzeit beeinflussen.
Ähnliche Suchbegriffe für Vertragslaufzeit:
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WISO Vermieter 2022
Perfekt für alle privaten Vermieter! Du vermietest eine Einliegerwohnung, ein Einfamilienhaus, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen? WISO Vermieter rechnet Ihre Mietneben- und Heizkosten ab. Schnell, sicher und zuverlässig in nur drei einfachen Schritten. Da finden sich auch Einsteiger schnell zurecht. Das alles geht WISO-einfach: Aus deinen Einnahmen und Ausgaben erstellt dir die Software deine Abrechnung - ein Mausklick genügt. Vergesse umständliche Excel-Listen und komplizierte Papierformulare und spar dir somit eine Menge Zeit. Und du kannst sicher sein, dass deine Abrechnungen immer der aktuellen Rechtslage entsprechen. Denn alle Änderungen im Mietrecht werden automatisch per Update in die Software eingespielt. Du musst dich um nichts kümmern. Die übersichtliche Bedienung sorgt dafür, dass sich auch Einsteiger schnell zurechtfinden. D...
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WISO Vermieter 2024
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Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.
Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
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Wie lange erstreckt sich in der Regel die Vertragslaufzeit bei einem typischen Mietvertrag? Gibt es bestimmte Klauseln, die die Vertragslaufzeit beeinflussen können?
Die Vertragslaufzeit bei einem typischen Mietvertrag beträgt in der Regel 1 Jahr. Es können jedoch auch kürzere oder längere Laufzeiten vereinbart werden. Klauseln wie die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung oder die automatische Verlängerung des Vertrags können die Vertragslaufzeit beeinflussen.
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Wann beginnt Vertragslaufzeit?
Die Vertragslaufzeit beginnt in der Regel mit dem Datum, an dem der Vertrag unterzeichnet wurde. Dieses Datum markiert den offiziellen Startpunkt, ab dem die vertraglichen Vereinbarungen und Bedingungen in Kraft treten. Es ist wichtig, die genaue Beginn der Vertragslaufzeit zu kennen, da dies Auswirkungen auf Kündigungsfristen, Zahlungsmodalitäten und andere vertragliche Regelungen haben kann. Es ist ratsam, die Vertragslaufzeit sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls mit dem Vertragspartner zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich ist die Frage "Wann beginnt Vertragslaufzeit?" entscheidend für ein klares Verständnis der Vertragsdauer und der damit verbundenen Verpflichtungen.
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Wann endet Vertragslaufzeit?
Die Vertragslaufzeit endet in der Regel zum vereinbarten Zeitpunkt, der im Vertrag festgelegt ist. Dies kann beispielsweise nach einem Jahr, zwei Jahren oder auch länger sein, je nach Vereinbarung. Es ist wichtig, die genaue Laufzeit des Vertrags zu kennen, um rechtzeitig über eine Verlängerung oder Kündigung nachzudenken. Falls die Vertragslaufzeit nicht explizit im Vertrag festgelegt ist, kann es sinnvoll sein, beim Vertragspartner nachzufragen, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen, um rechtzeitig handeln zu können und keine automatische Verlängerung zu riskieren.
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Was ist eine Vertragslaufzeit?
Eine Vertragslaufzeit bezieht sich auf den Zeitraum, für den ein Vertrag gültig ist. Während dieser Zeit sind die Vertragsbedingungen bindend und müssen von allen Parteien eingehalten werden. Die Vertragslaufzeit kann variieren, je nach Art des Vertrags und den Vereinbarungen der Parteien. Es ist wichtig, die Vertragslaufzeit genau zu kennen, um sicherzustellen, dass man die Verpflichtungen und Rechte, die sich aus dem Vertrag ergeben, versteht. Am Ende der Vertragslaufzeit kann der Vertrag verlängert, geändert oder gekündigt werden, je nach den Bedingungen, die im Vertrag festgelegt sind.
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